IBIngenieurbüro Christian
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Förderung

Energetische Sanierung ist förderfähig — wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme, berechnen den Effizienzhaus-Standard und begleiten den Antrag bei KfW und BAFA.

Start/Förderung
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Programme im Überblick

Einzelmaßnahmen
KfW Programm 152

KfW Programm 152 — Einzelmaßnahmen

bis 50.000 €
je Wohneinheit · ab 1,0 % effektiv

Der Eigentümer bekommt ein zinsgünstiges Darlehen bis zu 50.000,- € je Wohneinheit für die energetische Sanierung seines Wohneigentums, derzeit ab einem Zinssatz von 1,0 % effektiv. Die Einzelmaßnahmen sind frei wählbar und auch eine kostenfreie außerplanmäßige Tilgung ist möglich. Die förderfähigen Maßnahmen werden von einem Sachverständigen (Energieberater) vor der energetischen Maßnahme auf Förderfähigkeit überprüft und über die Hausbank bei der KfW eingereicht.

Effizienzhaus
KfW Programm 151

KfW Programm 151 — Effizienzhaus

bis 75.000 €
je Wohneinheit + bis 12,5 % Tilgungszuschuss

Strebt der Hauseigentümer eine besonders effiziente Sanierung seines Eigenheimes an, sodass das Gebäude nach der energetischen Maßnahme sogar noch energieeffizienter ist als ein Neubau, so wird hierfür ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 75.000,- € je Wohneinheit freigegeben und zusätzlich noch ein Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 % der Darlehenssumme, je nach KfW-Effizienzhaus-Standard, gewährt. Auch hier ist der Energieberater vor der energetischen Maßnahme mit einzubeziehen, um den Effizienzhaus-Standard zu berechnen und diese dann vor der Maßnahme bei der KfW über die jeweilige Hausbank einzureichen.

Investitionszuschuss
KfW Programm 430

KfW Programm 430 — Investitionszuschuss

bis 15.000 €
je Wohneinheit · Finanzierung über Eigenmittel

Finanzierung über Eigenmittel. Bei Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 3.750,- € je Wohneinheit und bei einer Sanierung zu einem besonders effizienten Wohngebäude ist ein Zuschuss sogar bis zu 15.000,- € je Wohneinheit möglich. Der Investitionszuschuss ist vor der Maßnahme im Zusammenwirken mit dem Energieberater direkt bei der KfW Bankengruppe einzureichen.

Baubegleitung durch einen Sachverständigen
KfW Programm 431

KfW Programm 431 — Baubegleitung durch einen Sachverständigen

50 % der Honorarsumme
Zuschuss bis 4.000 € je Antragsteller

Die qualifizierte Baubegleitung durch eingetragene Energieberater wird mit 50 % der Honorarsumme durch die KfW Bankengruppe gefördert. Ein Zuschuss bis zu 4.000,- € je Antragsteller ist hier möglich. Den Zuschuss zur qualifizierten Baubegleitung stellt der Bauherr nach Abschluss der Baumaßnahme direkt bei der KfW und bekommt diesen dann direkt auf sein Konto gutgeschrieben.

BAFA-Förderung
BAFA

BAFA-Förderung

Zuschuss
Einreichung innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme

Die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert unter anderem auch den Austausch von Heizungsanlagen oder die Installation von Solaranlagen zur Brauchwasserwärmung und Heizungsunterstützung. Der Zuschuss ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage bei der BAFA einzureichen. Nähere Informationen sind unter www.bafa.de, Erneuerbare Energien / Solarthermie zu ersehen.

Hinweis // Ablauf

Wichtig: alle Anträge sind vor Beginn der Maßnahmeeinzureichen — der Energieberater ist zwingend vorher einzubeziehen. Wir prüfen Ihre Maßnahme auf Förderfähigkeit, erstellen die notwendige Berechnung und reichen die Unterlagen gemeinsam mit Ihrer Hausbank ein.

Kontakt // Aufnahme

Fördercheck für Ihr Vorhaben.

Schicken Sie uns Baujahr, Heizart und geplante Maßnahme — wir sagen Ihnen, was möglich ist.